Cookie-Richtlinie
Die kürzeste Cookie-Richtlinie, die wir hinbekommen haben, ohne etwas zu verschweigen: Wir setzen keine Cookies. Punkt. Der Rest dieser Seite erklärt, was wir stattdessen tun.
1. Keine Cookies
Diese Website setzt keine Cookies. Nicht technisch notwendige, nicht funktionale, nicht statistische, keine für Werbung. Es werden auch keine Cookies von Dritten gesetzt, weil auf dieser Seite keine Inhalte Dritter eingebunden sind.
Das ist ungewöhnlich genug, dass wir es zweimal geschrieben haben. Wir haben nichts gegen Cookies, wir hatten nur keine Verwendung für sie.
2. Was wir stattdessen nutzen
Wir verwenden den lokalen Speicher Ihres Browsers, den sogenannten Local Storage. Er unterscheidet sich von Cookies in einem wesentlichen Punkt: Local Storage wird nicht bei jeder Anfrage an den Server geschickt. Die Angaben bleiben auf Ihrem Gerät und werden nur von dieser Website selbst gelesen. Wir sehen sie nicht.
Vollständige Liste der gespeicherten Einträge
| Bezeichnung | Inhalt | Zweck | Dauer |
|---|---|---|---|
pixelritter.keksentscheidung |
angenommen oder abgelehnt |
Merkt sich, dass Sie den Hinweisbanner gesehen haben, damit er nicht bei jedem Aufruf erneut erscheint. | Bis Sie ihn löschen |
pixelritter.crt |
an oder aus |
Merkt sich, ob Sie den Bildröhren-Effekt abgeschaltet haben. | Bis Sie ihn löschen |
pixelritter.spiel.* |
Zahlen und Namen | Spielstände und Bestenlisten der im Browser gespielten Spiele. Wird nur angelegt, wenn Sie ein Spiel spielen. | Bis Sie ihn löschen |
pixelritter.ton,pixelritter.ton.lautstaerke,pixelritter.ton.position |
an/aus, Zahlen |
Merkt sich, ob die Titelmusik läuft, wie laut sie ist und an welcher Stelle sie war, damit sie beim Seitenwechsel weiterlaufen kann. | Bis Sie ihn löschen |
Mehr ist es nicht. Es gibt keinen weiteren Eintrag, keine Kennnummer, die Sie wiedererkennbar macht, und keinen Eintrag, der irgendwann an uns übertragen wird.
3. Rechtsgrundlage
Das Speichern von Informationen auf Ihrem Endgerät ist in § 25 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) geregelt. Nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG ist keine Einwilligung erforderlich, wenn die Speicherung unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst zur Verfügung stellen kann.
Das trifft auf alle drei oben genannten Einträge zu: Sie speichern Ihre eigene Entscheidung, Ihre eigene Anzeigeeinstellung und Ihren eigenen Spielstand. Deshalb ist unser Hinweisbanner ein Hinweis und keine Einwilligungsabfrage. Er blockiert nichts und Sie müssen ihm nicht zustimmen, um die Seite zu nutzen.
Sie können ihn trotzdem ablehnen. Dann speichern wir genau eine Angabe, nämlich diese Absage, damit wir Sie nicht erneut fragen.
4. Wie Sie alles löschen
Der lokale Speicher lässt sich in jedem Browser vollständig löschen. Der Weg heißt je nach Browser etwas anders, führt aber immer über die Einstellungen:
- Firefox: Einstellungen → Datenschutz und Sicherheit → Cookies und Website-Daten → Daten entfernen
- Chrome und Edge: Einstellungen → Datenschutz und Sicherheit → Browserdaten löschen → Cookies und andere Websitedaten
- Safari: Einstellungen → Datenschutz → Websitedaten verwalten → Entfernen
Ein Hinweis in eigener Sache: Damit sind auch Ihre Bestenlisten weg. Wir haben keine Kopie und können sie nicht wiederherstellen.*
Wenn Sie den Hinweisbanner erneut sehen möchten, löschen Sie den
Eintrag pixelritter.keksentscheidung. Er erscheint
dann beim nächsten Aufruf wieder.
5. Wenn sich das ändert
Sollten wir später etwas einbauen, das Cookies setzt oder Daten an Dritte übermittelt, etwa ein Statistikwerkzeug oder eingebettete Videos, dann bekommt diese Seite eine echte Einwilligungsabfrage mit einzeln abwählbaren Kategorien, und diese Richtlinie wird entsprechend erweitert. Ohne Ihre Einwilligung würde in diesem Fall nichts geladen.
Wir haben das derzeit nicht vor. Aber Versprechen für die Ewigkeit geben wir nicht ab, dafür sind wir zu lange im Geschäft.
Ergänzende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, insbesondere zu Server-Logdateien und Ihren Rechten als betroffene Person.
Stand dieser Richtlinie: 27. Juli 2026
Der Herold hat sich erkundigt, ob man einen Keksbalken auch weglassen darf, wenn man keine Kekse hat. Die Antwort war ein vierseitiges Schreiben. Wir haben den Balken gelassen, aber ehrlich beschriftet.